Digitale Abgabestelle der PLUS für interne Hinweise ("Whistleblowing")
Mitarbeiter*innen der PLUS (sowohl aktive als auch ehemalige) sowie Dritte, die in einer Vertragsbeziehung zur PLUS stehen und etwaige Missstände innerhalb der Universität melden wollen, haben auf dieser Seite die Möglichkeit, anonym oder namentlich in einem besonders geschützten Rahmen einen Hinweis abzugeben.
Ihr Hinweis soll dabei helfen, Missstände aufzudecken, Schaden abzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen zu entwickeln.

Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Hinweise solcherart abgeben sollten, die thematisch in eine der folgenden Kategorien fallen. Sollte dies nicht der Fall sein, so fällt Ihr Hinweis möglicherweise nicht unter die Schutzbestimmungen des HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012184).

- Fördergelder
- Auftragsvergaben
- Datenschutz, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheit
- Öffentliche Gesundheit
- Produktsicherheit
- Tierschutz, Umweltschutz und Strahlenschutz
- Vermögen der Universität
- Interessenskonflikte und Korruptionsdelikte
- Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen
- Finanzdienstleistungen
- Kartell- und Wettbewerbsrecht

Ausdrücklich nicht erfasst sind: Plagiatsvorwürfe, Arbeitsrecht und Diskriminierung.

HINWEIS: Wir weisen zudem darauf hin, dass das Portal nicht zur Abgabe von wissentlich falschen oder verleumderischen Meldungen verwendet werden darf. Allfälliger Missbrauch kann mit Geldstrafen bis zu Euro 40.000 geahndet werden und darüber hinaus Schadenersatzansprüche sowie strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie gebe ich einen Hinweis ab?


Bei Ihrer Meldung können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihren Hinweis anonym oder namentlich abgeben wollen. In jedem Fall sichern wir Ihnen eine vertrauliche Behandlung zu.

1.    Drücken Sie ganz unten am Ende der Seite auf die grüne Schaltfläche "Neuen Hinweis abgeben"
2.    Wählen Sie die betreffende Kategorie aus und geben Sie Ihren Hinweis in das Textfeld ein. 
3.    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Dateien wie z.Bsp. Bild-Video- oder Audiodaten hochladen.
4.    Über die Schaltfläche "Hinweis einreichen" schicken Sie Ihren Hinweis ab

WICHTIG: Nach dem Abschicken wird Ihnen ein Zugangsschlüssel in Form eines Links und eines Passwortes zu Ihrem Hinweis angezeigt. Bewahren Sie diesen gut auf, um Ihren Hinweis weiter verfolgen mit der internen Stelle wechselseitig kommunizieren zu können. Sollte dieser verloren gehen, ist Ihnen ein Zugang zu Ihrer Meldung technisch nicht mehr möglich. Eine Kommunikation per E-Mail erfolgt aus Sicherheitsgründen selbst dann nicht, wenn Sie im Zuge der Abgabe Ihres Hinweises eine E-Mail-Adresse hinterlassen haben sollten.
 

Was passiert nachdem mein Hinweis bei der PLUS eingelangt ist?


Ihr Hinweis wird an die dafür zuständige interne Stelle übermittelt und Sie erhalten Innerhalb von 7 Tagen nach dessen Einlangen eine Bestätigung über den abgegebenen Hinweis.

Die interne Stelle besteht aus Entscheidungsträgern des Büros des Rektors, der Rechtsabteilung sowie des Datenschutzes. Diese hat den eingegangenen Hinweis zu bearbeiten und die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person zu gewährleisten. Die interne Stelle entscheidet sodann als Gremium über die Stichhaltigkeit des Hinweises sowie über das weitere Vorgehen. 

Spätestens 3 Monate nach Abgabe des Hinweises wird Ihnen bekanntgegeben, welche Folgemaßnahmen aufgrund Ihres Hinweises ergangen sind.


Informationen hinsichtlich Ihres Datenschutzes finden Sie hier.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.